Allgemeine Geschäftsbedingungen ErgoXS B.V.
Stand 18. Februar 2022
Artikel 1: Begriffsbestimmungen
1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 ErgoXS: die Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung ErgoXS B.V. mit Sitz in Tolbert, Handelskammernummer: 01112036.
1.3 Leistungen: alle Leistungen von ErgoXS, wie auch immer genannt.
1.4 Produkt: Produkt(e) von ErgoXS.
1.5 Vertrag: jeder mit ErgoXS geschlossene Vertrag über den Verkauf und/oder die Bereitstellung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen.
1.6 Gegenpartei: jede natürliche, juristische oder juristische Person, mit der ErgoXS einen Vertrag abschließt oder der ErgoXS ein Angebot, ein Angebot, eine Preisliste, ein Angebot oder eine andere Erklärung zu einem zu schließenden Vertrag unterbreitet.
Artikel 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen
2.1. De Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Kostenvoranschläge und sonstigen Äußerungen in Bezug auf einen zu schließenden Vertrag von ErgoXS.
2.2. Eine Anpassung und/oder Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich zwischen ErgoXS und der Gegenpartei vereinbart werden, unterzeichnet von ErgoXS und der Gegenpartei.
2.3. Sollte sich herausstellen, dass bestimmte Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sind, bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen in Kraft. Die nicht anwendbaren Bestimmungen werden durch Bestimmungen ersetzt, die den zu ersetzenden Bestimmungen so nahe wie möglich kommen.
2.4. De Andere Partei, mit der einmal ein Vertrag unter der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurde, stimmt der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf zukünftige und/oder nachfolgende Vereinbarungen zu.
2.5. ErgoXS lehnt die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei ausdrücklich ab.
Artikel 3: Abschluss des Abkommens
3.1. Ein Angebot, Zitat oder Kostenvoranschlag von ErgoXS ist unverbindlich und gilt nur als Aufforderung zur Auftragserteilung.
3.2. Ein Vertrag zwischen ErgoXS und der Gegenpartei kommt in dem Moment zustande, in dem die Annahme des Angebots bei ErgoXS eingegangen ist und ErgoXS es schriftlich oder elektronisch annimmt.
3.3. Wenn die Annahme mit Vorbehalten oder Änderungen in Bezug auf das Angebot einhergeht, kommt der Vertrag nur zustande, wenn ErgoXS der Gegenpartei mitgeteilt hat, dass sie mit den Abweichungen einverstanden ist.
3.4. Alle Vereinbarungen mit ErgoXS über den Verkauf und/oder die Bereitstellung von Produkten werden unter den auflösenden Bedingungen geschlossen: “Solange der Vorrat reicht, bei ErgoXS selbst oder einem Lieferanten”.
3.5. Offensichtliche (Schreib-)Irrtümer und/oder Irrtümer in einem Angebot binden ErgoXS nicht.
Artikel 4: Preis
4.1. De Preise von ErgoXS verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro und zuzüglich Steuern, Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben.
4.2. De Kosten für Transport, Verpackung, (externe) Lagerung und Versand gehen zu Lasten der Gegenpartei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3 ErgoXS ist berechtigt, den Preis im Falle einer Erhöhung der kostenbestimmenden Elemente nach dem Angebot, Angebot oder Angebot und/oder zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dessen vollständiger Erfüllung und unabhängig von dessen Vorhersehbarkeit zu erhöhen. Eine solche Preiserhöhung berechtigt die Gegenpartei nicht zur Auflösung der Vereinbarung.
Artikel 5: Zahlung
5.1. Der Preis ist rechtzeitig, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart oder anderweitig auf der Rechnung angegeben ist.
5.2. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, kommt die Gegenpartei in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
5.3. Wenn die Gegenpartei mit der Zahlung dessen, was sie ErgoXS schuldet, in Verzug ist, schuldet sie Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat und Verzugsdatum.
5.4. In hinaus schuldet die Gegenpartei 15 % des Hauptbetrags aufgrund außergerichtlicher Inkassokosten pro Verzugsdatum, mindestens jedoch 250 EUR ohne Mehrwertsteuer. Soweit ErgoXS Gerichts- und Vollstreckungskosten entstehen müssen, ist die Gegenpartei verpflichtet, ErgoXS diese Kosten vollständig zu erstatten.
5.5. Wenn die Gegenpartei mit der Zahlung des Preises in Verzug ist, ist ErgoXS berechtigt, alle Ihre Verpflichtungen auszusetzen, bis die Gegenpartei ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
5.6. Jeder Betrag, den ErgoXS von der Gegenpartei erhält, dient in erster Linie zur Begleichung derjenigen Forderungen, für die ErgoXS keinen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Artikel 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hat. Anschließend dient jeder Betrag, den ErgoXS von der Gegenpartei erhält, zur Zahlung der geschuldeten Zinsen und Kosten und anschließend zur Begleichung der ältesten ausstehenden Rechnungen.
5.7. De Gegenpartei ist nicht berechtigt, die ErgoXS geschuldeten Beträge aufzurechnen oder die Zahlung fälliger Beträge auszusetzen. Die Zahlung kann nur befreiend auf die von ErgoXS angegebene Kontonummer erfolgen.
Artikel 6: Lieferung
6.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, liefert ErgoXS dap (Delivery at place) gemäß den Incoterms® 2020 DAP.
6.1. ErgoXS kümmert sich um den Transport des Produkts, die Kosten des Transports werden von der Gegenpartei getragen. ErgoXS stellt sicher, dass das Produkt zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert wird. Dieser Zeitraum ist jedoch keine Frist. Wenn zwischen ErgoXS und der Gegenpartei keine Zeit vereinbart wurde, wird das Produkt von ErgoXS innerhalb eines angemessenen Zeitraums geliefert.
6.2. De im vorstehenden Absatz genannte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem ErgoXS seinen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht nachkommen kann. Der Lieferort ist die Adresse der Gegenpartei, die ErgoXS bei der Bestellung mitgeteilt wurde.
6.3. ErgoXS kommt nur in Verzug, wenn die Lieferfrist überschritten wird, nachdem ErgoXS von der Gegenpartei in Verzug gesetzt wurde, wobei ihr eine angemessene Frist zur Einhaltung von mindestens 30 Tagen eingeräumt wurde.
6.4. Das Produkt erfolgt auf Gefahr der Gegenpartei ab dem Zeitpunkt der Lieferung, auch wenn das Eigentum zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist.
6.5. Wenn die Gegenpartei die Produkte nicht kauft oder nicht rechtzeitig in Empfang nimmt, ist die Gegenpartei in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. ErgoXS ist dann berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen und/oder (zusätzliche) Entschädigung zu verlangen.
6.6. Kosten und Schäden infolge von Verspätung oder Verspätung gehen zu Lasten der Gegenpartei.
6.7. ErgoXS wird die von ErgoXS zu erbringenden Leistungen sorgfältig und in Übereinstimmung mit den Anforderungen an eine gute Verarbeitung erbringen. Diese Verpflichtung hat den Charakter einer “Best-Effort-Verpflichtung”, da das Erreichen des angestrebten Ergebnisses von ErgoXS ausdrücklich nicht garantiert werden kann. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die Dienste (auch) von einem Dritten ohne Rücksprache mit oder Genehmigung von ErgoXS zur Verfügung stellen zu lassen.
6.8. Der Gegenpartei ist es nicht gestattet, Marken, Nummernschilder, Buchstaben, Nummern oder andere Hinweise, die ergoXS auf ihren Produkten angebracht hat, zu entfernen und/oder zu ändern.
6.9. ErgoXS behält sich das Recht vor, jede (Teil der) Lieferung als gesonderte Transaktion zu betrachten und die damit verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Artikel 7: Eigentumsvorbehalt
7.1. ErgoXS behält sich gemäß Art. 3:92 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, das Eigentum an den an die Gegenpartei verkauften Produkten, bis die Gegenpartei alle Forderungen aus allen mit ErgoXS geschlossenen Verträgen bezahlt hat. Dies umfasst auch Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten infolge eines Mangels, der der Gegenpartei bei der Erfüllung des Vertrags zuzurechnen ist.
7.2. De Gegenpartei ist nicht berechtigt, über die vorbehaltsgegenständlichen Produkte ganz oder teilweise zu verfügen, außer im Rahmen ihres ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs, sie an Dritte zu vermieten, in Gebrauch zu nehmen, zu verpfänden oder sonst zugunsten Dritter zu belasten. Wenn die Gegenpartei gegen diese Bestimmung verstößt, ist der fällige Preis sofort fällig und zahlbar und ErgoXS ist berechtigt, das Produkt abzuholen.
7.3. In Falle der Pfändung, Zahlungseinstellung oder des Konkurses ist die Gegenpartei verpflichtet, Dritte unverzüglich auf die Produkte hinzuweisen, die infolge des Eigentumsvorbehalts noch Eigentum von ErgoXS sind. Die Gegenpartei wird ErgoXS ebenfalls unverzüglich informieren, wenn eine solche Situation eintritt.
7.4. De Gegenpartei ist ferner verpflichtet, die Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Explosion, Wasserschäden und Diebstahl zu versichern und ErgoXS auf erstes Anfordern die Versicherungen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
Artikel 8: Beschwerden
8.1. De Vertragspartner ist verpflichtet, das von ErgoXS gelieferte Produkt und/oder den von ErgoXS erbrachten Service unverzüglich zu prüfen und zu inspizieren. Zu diesem Zweck muss die Gegenpartei prüfen, ob die Qualität des Produkts/der Dienstleistung dem entspricht, was ErgoXS und die Gegenpartei vereinbart haben.
8.2. De Gegenpartei muss ErgoXS jede Reklamation hinsichtlich sichtbarer Mängel spätestens innerhalb von 5 Tagen mitteilen. Wenn ErgoXS eine solche Benachrichtigung von der Gegenpartei nicht innerhalb von 5 Tagen erhält, gilt das Produkt als von der Gegenpartei genehmigt.
8.3. De Gegenpartei muss jede Reklamation in Bezug auf unsichtbare Mängel spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung, in jedem Fall aber innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt an ErgoXS mitteilen. Wenn ErgoXS innerhalb dieser Frist keine Benachrichtigung von der Gegenpartei erhält, dass sie sich über die Produkte beschwert, gelten die Produkte als von der Gegenpartei genehmigt.
8.4. Macht die Gegenpartei von ihrem Beschwerderecht Gebrauch, ist sie nicht berechtigt, ihre Zahlungsverpflichtungen auszusetzen oder aufzurechnen.
Artikel 9: Haftung
9.1. De Gegenpartei haftet in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, für Schäden an
das Produkt, wenn das Produkt noch Eigentum von ErgoXS ist und der Schaden auf Folgendes zurückzuführen ist:
- Versäumnis der Gegenpartei, sich rechtzeitig um die notwendige Wartung oder den Austausch von Teilen zu kümmern; und/oder
- ohne schriftliche Genehmigung von ErgoXS Änderungen am Produkt durch die Gegenpartei vorzunehmen (oder vornehmen zu lassen); und/oder
- unsachgemäße Verwendung des Produkts (dies ist in jedem Fall der Fall, wenn das Produkt unter Verstoß gegen die gelieferten Handlungen oder Anweisungen verwendet wird und/oder wenn das Produkt in einer Weise verwendet wird, die nicht seinem beabsichtigten Zweck entspricht).
9.2. ErgoXS haftet nicht für Schäden, die der Gegenpartei durch das Produkt entstehen, wenn diese Schäden auf Folgendes zurückzuführen sind:
- Versäumnis der Gegenpartei, sich rechtzeitig um die notwendige Wartung oder den Austausch von Teilen zu kümmern; und/oder
- ohne schriftliche Genehmigung von ErgoXS Änderungen am Produkt durch die Gegenpartei vorzunehmen (oder vornehmen zu lassen); und/oder
- unsachgemäße Verwendung des Produkts (dies ist in jedem Fall der Fall, wenn das Produkt unter Verstoß gegen die gelieferten Handlungen oder Anweisungen verwendet wird und/oder wenn das Produkt in einer Weise verwendet wird, die nicht seinem beabsichtigten Zweck entspricht).
9.3. Die Haftung von ErgoXS für Schäden ist auf den Betrag begrenzt, für den im jeweiligen Fall die anwendbare Versicherung, sofern sie abgeschlossen wurde, Deckung bietet, zuzüglich etwaiger Selbstbeteiligung. ErgoXS ist jedoch unter keinen Umständen verpflichtet, einen Schaden in Höhe eines Betrags zu ersetzen, der höher ist als die Entschädigung, die ErgoXS während der Vertragslaufzeit für das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung zu erhalten hat.
9.4. ErgoXS haftet nicht für Folgeschäden, gleich welcher Art. Zu den Folgeschäden gehören in jedem Fall entgangener Gewinn, entgangene Ersparnisse, Schmerzgeld und Schäden durch Geschäftsstagnation.
9.5. De Andere Partei stellt ErgoXS frei und wird ErgoXS jederzeit von Ansprüchen freistellen, die Dritte und/oder Mitarbeiter der Gegenpartei gegen ErgoXS haben können, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags durch ErgoXS und/oder dem Eigentum, dem Besitz, der Nutzung oder der Nutzung des Produkts ergeben, es sei denn, ergoXS liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit vor.
9.6. ErgoXS haftet nicht für Schäden, die der Gegenpartei entstehen und die auf Handlungen und/oder Unterlassungen von Hilfspersonen zurückzuführen sind, die von ErgoXS bei der Erfüllung von Verpflichtungen, die ErgoXS gegenüber der Gegenpartei obliegen, beauftragt wurden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen vor, die von ErgoXS in ihrem Unternehmen mit der Verwaltung der Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen beauftragt werden.
Artikel 10: Garantien
- 1. Wenn ErgoXS eine oder mehrere Garantien für Material- und/oder Herstellungsfehler gewährt, bedeutet ein erfolgreicher Einspruch gegen diese Garantien nur, dass ErgoXS nach eigenem Ermessen die betreffenden Produkte repariert, das/die defekte(n) Produkt(e) ersetzt oder das gesamte Produkt gegen Rücksendung des gelieferten Produkts ersetzt oder (teilweise) den von der Gegenpartei gezahlten Preis gegen Rücksendung des gelieferten Produkts zurückerstattet. Die Kosten für die Rücksendung und Abholung des Produkts und alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei (Carry-in-Garantie).
10.2. In Bezug auf Materialien, Waren und/oder Produkte, die ErgoXS von Dritten erwirbt, ist ErgoXS nur dann an eine vereinbarte Garantie gebunden, wenn und soweit Sie ihrerseits von den jeweiligen Dritten eine oder mehrere Garantien in dieser Hinsicht erhalten hat.
10.3. De Rechnung dient als Garantiezertifikat. ErgoXS ist an eine vereinbarte Garantie nur gegen Vorlage der Originalrechnung durch die Gegenpartei gebunden.
10.4. ErgoXS ist nur dann an eine vereinbarte Garantie gebunden, wenn sich das Kolbenunternehmen rechtzeitig mit ErgoXS in Verbindung setzt, um eine RMA-Nummer zu erhalten. Rücksendungen an ErgoXS ohne RMA-Nummer werden nicht akzeptiert.
10.5. Wenn der betreffende Mangel infolge einer unsachgemäßen oder unsachgemäßen Verwendung des Produkts entstanden ist oder wenn die Gegenpartei oder Dritte ohne schriftliche Genehmigung von ErgoXS Änderungen am Produkt vorgenommen oder versucht haben, Änderungen am Produkt vorzunehmen oder das Produkt für Zwecke verwendet haben, für die es nicht bestimmt ist, kann sich die Gegenpartei nicht auf eine Garantie (en) berufen.
10.6. De Andere Partei kann aus der (den) möglichen Garantie(n) von ErgoXS keine anderen Rechte ableiten als die in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten, insbesondere nicht das Recht auf Ersatz von Schäden, die sich aus der Verwendung von Produkten ergeben.
10.7. Wenn Forschungskosten für die Feststellung eines Mangels am Produkt oder einem Teil des von der Garantie ausgeschlossenen Teils des Produkts anfallen, werden diese Forschungskosten immer von der Gegenpartei getragen. ErgoXS ist bestrebt, die Forschungskosten im Voraus zu melden. Das Versäumnis, diese Mitteilung vorzunehmen, entbindet die Gegenpartei nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Forschungskosten.
10.8. Wenn Kosten für die Gegenpartei mit der Behebung eines Mangels verbunden sind, kann die Gegenpartei das betreffende Produkt gegen Zahlung der Forschungskosten zurückerhalten. Wenn die Gegenpartei die Forschungskosten nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Berufung auf die Garantie bezahlt hat, erlischt das Eigentum an dem Produkt an ErgoXS.
10.9. Wenn die Gegenpartei einer Verpflichtung, die sich für sie aus dem mit ErgoXS geschlossenen Vertrag oder einem damit verbundenen Vertrag ergibt, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, erlischt jedes (Anspruchs-) Recht der Gegenpartei, sich auf die vereinbarte(n) Garantie(en) berufen zu können.
Artikel 11: Kündigung
11.1. Ein Vertrag kann von ErgoXS einseitig sofort und ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, ganz oder teilweise aufgelöst werden, ohne dass ErgoXS zum Schadensersatz verpflichtet ist, und zwar in folgenden Fällen:
- wenn die Gegenpartei für insolvent erklärt wird, wenn die Gegenpartei die Aussetzung der Zahlung beantragt, wenn unter der Gegenpartei eine Pfändung vorgenommen wird, wenn die Gegenpartei eine Umschuldung beantragt oder wenn die Gegenpartei (als juristische Person) übernommen oder aufgelöst wird;
- wenn die Gegenpartei ihren vertraglichen Verpflichtungen trotz Ladung nicht innerhalb von vierzehn Tagen nachkommt;
- wenn ErgoXS begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen wird.
11.2. Wenn die Anwendung der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes durchErgoXS erfolgt, sind alle Forderungen, die ErgoXS gegen die Gegenpartei hat, sofort fällig und zahlbar.
Artikel 12: Personenbezogene Daten und Privatsphäre
12.1. In Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet ErgoXS personenbezogene Daten, die sich auf die Gegenpartei beziehen, jedoch nur, soweit diese personenbezogenen Daten für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind. Die personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, wenn dies für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist. Diese Zwecke sind in der Datenschutzerklärung von ErgoXS beschrieben. Die personenbezogenen Daten werden nur rechtmäßig, ordnungsgemäß und transparent verarbeitet. In diesem Zusammenhang ist ErgoXS für eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten der Gegenpartei verantwortlich. Um zu verhindern, dass die personenbezogenen Daten der Gegenpartei verloren gehen oder in die Hände Dritter gelangen, ergreift ErgoXS geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Kommt es zu einer Verletzung der Sicherheit der personenbezogenen Daten und birgt diese Verletzung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, wird ErgoXS die Gegenpartei unverzüglich über den Verstoß informieren.
12.2. Die Gegenpartei ist dafür verantwortlich, ErgoXS nur die personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, für die ErgoXS berechtigt ist, sie zu verarbeiten.
12.3. De Gegenpartei stellt ErgoXS von allen Ansprüchen ihrer Mitarbeiter oder eines anderen Dritten gegen ErgoXS frei, die sich auf einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels beziehen.
Artikel 13: Rechte an geistigem Eigentum
13.1. Alle (in) Angeboten, Angeboten, Entwürfen, Formen, Modellen, Werkzeugen, Bildern, Berechnungen, Software, Zeichnungen, Produkten, Dienstleistungen usw. enthaltenen (Informationen) und die damit verbundenen Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum oder gleichwertigen Rechten sind und bleiben Eigentum von ErgoXS, auch wenn der Gegenpartei Kosten für die Herstellung in Rechnung gestellt wurden. Die Gegenpartei wird diese Rechte in keiner Weise verletzen und es Dritten in keiner Weise ermöglichen, dies zu tun.
13.2. ErgoXS garantiert in keiner Weise, dass das an die Gegenpartei gelieferte Produkt keine schriftlichen oder ungeschriebenen geistigen und / oder gewerblichen Eigentumsrechte Dritter verletzt.
Artikel 14: Übertragung
14.1. ErgoXS ist berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus Verträgen mit der Gegenpartei auf Dritte zu übertragen. In diesem Fall ist ErgoXS nicht verpflichtet, diesbezüglich eine Entschädigung zu leisten.
14.2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ErgoXS ist die Gegenpartei nicht berechtigt, ihre Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
Artikel 15: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
15.1. Der Vertrag und alle Angebote, Zitate, Zitate und andere Ausdrücke in Bezug auf einen zu schließenden Vertrag unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
15.2. Jede Streitigkeit zwischen ErgoXS und der anderen Partei ist ausschließlich für die Kenntnisnahme des niederländischen Gerichts in dem Bezirk, in dem ErgoXS niedergelassen ist, zuständig, es sei denn, zwingende Zuständigkeitsregeln stehen dieser Wahl entgegen.
15.3. Dieses Dokument wurde nach besten Kräften aus dem Niederländischen übersetzt. Im unwahrscheinlichen Fall von Inkonsistenzen zwischen den Sprachen hat die niederländische Fassung Vorrang.